Wissenswertes
Berufsunfähigkeit
Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung erweitert den Versicherungsschutz der Lebensversicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit.
Wird der Versicherte während der Prämienzahlungsdauer dieser Zusatzversicherung berufsunfähig, so bestehen die Versicherungsleistungen
- in der Auszahlung der Hauptversicherungssumme,
- in der Prämienbefreiung für die Hauptversicherung und die eingeschlossene Zusatzversicherung
- und/oder in der Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente.
Freizeitunfall
Die meisten Unfälle passieren nicht während der Arbeit, sondern in der Freizeit, im Haushalt, bei der Sportausübung oder im Urlaub.
Bei allen diesen Unfällen besteht aber kein Unfallversicherungsschutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Als Pflichtversicherter hat man zwar bei jedem Unfall Anspruch auf Heilbehandlung aus der Krankenversicherung, dauerhafte Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit sind bei Freizeitunfällen jedoch nicht gedeckt.
Daher ist es ratsam, für diesen Bereich mit einer privaten Unfallversicherung vorzusorgen.
KFZ Abmeldung
Welche Unterlagen benötigen Sie bei der Abmeldung?
- Teil 1 der Zulassungsbescheinigung
- Fahrzeug-Genehmigungsdokument (Fahrzeug-Genehmigungsnachweis + Teil 2 der Zulassungsbescheinigung)
- Kennzeichentafel(n)
- Vollmacht (bei einer Abmeldung durch einen Vertreter)
- Für Abmeldungen fallen keine zusätzlichen Kosten mehr an.
KFZ Anmeldung
Welche Unterlagen benötigen Sie bei der Anmeldung?
- Nachweis der Identität (z.B.Führerschein)
- Nachweis der örtlichen Zuständigkeit:
- Anfrage beim Zentralen Melderegister durch die Zulassungsstelle bei einer natürlichen Person
- Firmenbuchauszug bzw. Gewerberegisterauszug bei einer juristischen Person - Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag, Benützungsüberlassungserklärung bei einem Leasingfahrzeug)
- Genehmigungsgrundlage
- Fahrzeug-Genehmigungsnachweis (Übereinstimmungsbescheinigung, Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank, Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid) bei der erstmaligen Anmeldung in Österreich
- Fahrzeug-Genehmigungsdokument (Fahrzeug-Genehmigungsnachweis + Teil 2 der Zulassungsbescheinigung mit Abmeldevermerk) bei einer neuerlichen Anmeldung in Österreich - Versicherungsbestätigung (Eine Versicherungsbestätigung der UNIQA erhalten Sie in der UNIQA Zulassungsstelle.)
- Prüfgutachten nach § 57a KFG (bei einem Gebrauchtfahrzeug)
- Vollmacht (bei einer Anmeldung durch einen Vertreter)
Reiseversicherung
Europa Deckung
Darunter versteht man Europa im geographischen Sinne inklusive Mittelmeeranrainerstaaten, Kanarische Inseln und Madeira.
Einzelschutz
Versicherungsschutz gilt nur für den Versicherungsnehmer.
Familienschutz
Versicherungsschutz gilt für den Versicherungsnehmer (= Hauptversicherter) und dessen Familie (= mitversicherte Personen). Als Familie gelten Ehepaare (Lebensgefährten) bzw. Eltern mit einem oder mehreren Kindern unter 18 Jahren. Für Personen über 70 Jahre ist nur eine Einzelversicherung bei doppelter Prämie möglich.
Versicherungsbeginn
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag der Abreise.
Schmerzensgeld
Im Wesentlichen ist Schmerzensgeld ein Geldersatz für immateriellen Schaden. Bei entsprechendem Abschluss leistet die Unfallversicherung nach einem Unfall Schmerzensgeld für die Zeit des Krankenhausaufenthaltes. Voraussetzung ist eine ununterbrochene Mindestaufenthaltsdauer im Krankenhaus von 7 Tagen.
Die Berechnung erfolgt prozentuell zur Versicherungssumme und erhöht sich bei einem Krankenhausaufenthalt von über 13 bzw. 20 Tagen.
- 7 Tage stationär innerhalb von 2 Jahren: 1% der Versicherungssumme für Dauerinvalidität
- 14 Tage stationär innerhalb von 2 Jahren: 2% der Versicherungssumme für Dauerinvalidität
- 21 Tage stationär innerhalb von 2 Jahren: 3% der Versicherungssumme für Dauerinvalidität
Unfallrente
Unter Rente versteht man eine langfristige, monatlich gleichbleibende Zahlung. Bei der Unfallversicherung kann anstelle der einmaligen Kapitalzahlung eine Lebensrente vereinbart werden, die zur Sicherung des gewohnten Lebensstandards nach einem Unfall und bei eingeschränkter Erwerbsfähigkeit dient.
Die monatliche Rentenzahlung erfolgt so lange, wie der Anspruchsberechtigte lebt.
Sollte die anspruchsberechtigte versicherte Person vor Ablauf der 20 Jahre ableben, wird die Rente bis zur Vollendung der Garantiedauer an die Erben des Versicherten ausbezahlt.